EU-Bauprodukteverordnung
Zum 01.07.2013 ist die Bauprodukteverordnung in vollem Umfang in Kraft getreten. Die bisherigen Übergangsregelungen gelten dann nicht mehr.
Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass für alle Lieferformen von Betonstahl nach DIN 488 bzw. nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung die Bauproduktenverordnung derzeit jedoch keine Konsequenzen hat, da es für Betonstahl keine harmonisierte Europäische Norm bzw. Europäische technische Bewertung gibt. Aus diesem Grund darf Betonstahl nicht mit dem CE‐Kennzeichen versehen und in Verkehr gebracht werden. Demzufolge muss für diese Produkte auch keine Leistungserklärung abgegeben werden.
Wie bisher werden Betonstähle in Deutschland mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet. In allen Mitgliedsstaaten der EU gelten die jeweils dort geltenden Regelungen weiter.