Verlängerung SAFEGUARDS der EU

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung 2020/894 vom 29.06.2020 die SAFEGUARD-Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse mit Wirkung zum 01.07.2020 für zunächst ein Jahr bis zum 30.06.2021 verlängert. Es wurden nur wenige Anpassungen vorgenommen:

  • Die aktuellen Kontingente werden unverändert gelassen. Es findet nur eine jährliche Anpassung von 5% statt (wie ursprünglich festgeschrieben).
  • Die Einfuhrkontingente werden ab dem 01.07.2020 quartalsweise festgelegt (und nicht mehr für ein ganzes Jahr). Damit soll eine gleichmäßigere Einfuhr sichergestellt werden.
  • Nicht genutzte Kontingente werden auch weiterhin in den nachfolgenden Zeitraum übertragen.
  • Die Möglichkeit bei Importe aus Ländern mit ausgelaufenen spezifischen Kontingenten im letzten Quartal des Betrachtungszeitraumes auf die Quote der „Anderen Länder“ zuzugreifen wird verändert:
  • Für Betonstahl (Gruppe 13) und Walzdraht KR (in Gruppe 28 enthalten) wird ein Anteilsvolumen an der globalen Quote festgelegt, welches für diese Zugriffe im vierten Quartal freigegeben wird.
  • Für Walzdraht WR (in Gruppe 16 enthalten) wird kein Zugriff auf das Kontingent der „Anderen Länder“ mehr möglich sein.
  • Der Zollsatz soll unverändert bei 25% liegen.

Bei der vorangegangenen Überprüfung sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Ebenfalls wurden durch die EU-Kommission die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Betracht gezogen.  Unter diesen Umständen hielt es die Kommission für erforderlich, die vorgestellten Anpassungen vorzunehmen und die Regelungen entsprechend anzupassen. Eine detaillierte Erläuterung finden Sie im Einleitungstext der Durchführungsverordnung.