Antidumpingzölle auf Betonstahl aus Weißrussland

Die EU-Kommission hat auf Antrag von EUROFER im Dezember 2016 vorläufige Antidumpingzölle auf eine Reihe von Stahlprodukten aus Weißrussland festgesetzt.

Aus Sicht des ISB ist von Bedeutung, dass Antidumpingzölle auch auf die Importe von Betonstabstahl erhoben werden, und zwar in einer Höhe von 12,5 %. Die Verordnung gilt nicht für hochdauerfesten Betonstabstahl. Die Durchführungsverordnung gilt für die Dauer von 6 Monaten und muss danach durch eine Verordnung ersetzt werden, mit der endgültige Antidumpingzölle festgesetzt werden.

Die entsprechende Durchführungsverordnung EU 2016/2303 ist im Amtsblatt der EU (L 345/4) vom 19.12.2016 veröffentlicht worden: https://www.isb-ev.de/celex_32016r2303_de_txt/