SAFEGUARDS – Endgültige Schutzmaßnahmen für Stahlimporte festgelegt

Am 1. Februar 2019 sind, mit der Durchführungsverordnung der EU zur Einführung endgültiger Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse, endgültige Regelungen zu den sogenannten SAFEGUARDS bis Juni 2021 in Kraft getreten.

Die aufgeführten Zollkontingente und – bei Ausschöpfung dieser Kontingente – die anwendbaren zusätzlichen Zölle (25 %) sind in Anhang III der Verordnung aufgeführt. Enthalten sind weiterhin Betonstahl (Nummer 13 mit den KN-Codes 7214) sowie Walzdrähte (Nummer 16) aus nicht legiertem Stahl oder anderem legierten Stahl (mit KN-Code 7213 und 7227).

Die Kontingente entsprechen nach erster Durchsicht bei fast allen Warenkategorien den Kontingenten, die in der Notifikation der EU an die WTO von Anfang Januar 2019 aufgeführt waren. Dabei sind, gleichlautend mit der WTO Notifikation der EU, die Kontingente aufgeteilt in länderspezifische Kontingente und Kontingente für die restlichen Länder.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0159&from=DE