EU-SAFEGUARDS werden erneut verlängert

Die Europäische Union hatte am 26. Februar 2021 die Einleitung einer Untersuchung bekannt gegeben. Im Rahmen der Untersuchung sollte entschieden werden, ob die Schutzmaßnahmen über den 30. Juni 2021 hinaus verlängert werden sollten. Die Europäische Union hat sich in diesem Prozess für eine Verlängerung einer Schutzmaßnahme gegenüber Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse ausgesprochen. Die EU-Safeguards waren ursprünglich für einen Zeitraum von 3 Jahren in Kraft. Für die Verlängerung der Maßnahmen ist keine Änderungen des Anwendungsbereichs vorgesehen. Diese Verlängerung der Schutzmaßnahmen wird am 1. Juli 2021 in Kraft treten; die voraussichtliche Dauer der Verlängerung der Schutzmaßnahme beträgt drei Jahre, bis zum 30. Juni 2024.

Die EU reagiert damit zum einen auf den innerhalb der EU gesunkenen Verbrauch in den Jahren 2019 und 2020 im Vergleich zum Jahr 2018 und zum anderen auf die steigenden Mengen an frei von Strafzöllen verbleibenden Quoten einiger Länder. Nach dem Verständnis der EU stehen damit dem Markt ausreichende Mengen an maßnahmenfreiem Material zur Verfügung. Sie folgt damit dem Aufruf von zwölf EU-Staaten, darunter Frankreich, Deutschland und Italien, die Schutzmaßnahmen über den 30.06.2021 hinaus zu verlängern.