Nachhaltigkeitskriterien in EU-Mandaten

Die Aufnahme der Nachhaltigkeitskriterien in die Mandate der EU wird sich in Zukunft zunehmend in den Normungsprozessen wiederspiegeln. Für den Betonstahl ist das Mandat M115 eines der ersten Mandate, welches demnächst veröffentlicht werden wird und welches bereits die Nachhaltigkeitskriterien enthält.

Der Einfluss auf die Praxis ist jedoch noch gering, da die europäisch harmonisierte Betonstahlnorm EN 10080 noch nicht fertiggestellt ist und weiterhin nur die nationalen Regeln nach DIN 488 gelten. Damit wird Betonstahl auch weiterhin nicht mit einem CE-Kennzeichen sondern mit dem Ü-Kennzeichen gekennzeichnet und ausgeliefert. Auch ein Produktdatenblatt (DoP) ist noch nicht erforderlich.