Neue GP-Nummer für Betonstahl

Anwender der Stoffpreisgleitklausel und Nutzer der Erzeugerpreisindizes des Statistischen Bundesamtes (StBA) müssen sich zum 5. Oktober 2018 umstellen. Ab dem Berichtsmonat August 2018 werden die Erzeugerpreisindizes auf der neuen Basis 2015  =100 berechnet. Die bisher veröffentlichten Indizes vom Januar 2015 bis Juli 2018 verlieren dann ihre Gültigkeit und werden durch die mit neuen Wägungsschemata auf der Basis 2015 = 100 berechneten Indizes ersetzt.

Durch die Berücksichtigung der neuen, europaweiten Güterklassifikation ist auch eine Umstellung der GP-Nummern erforderlich. Die neue GP-Nummer für Betonstahl (alt: 2410 02410) lautet 2410 62100 und wird mit dem neuen Basisjahr 2015 = 100 fortgeführt.